Verbraucherstreitbeilegung
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zum 1. Februar 2017 ist zur Umsetzung der Richtlinie über die alternative Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten.
Das Gesetz regelt die Möglichkeit der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen nach § 310 Abs.3 BGB oder Streitigkeiten über das Bestehen solcher Vertragsverhältnisse.
Gemäß den Regelungen aus den §§ 36,37 VSBG ergeben sich Informationspflichten.
Der Verein ambet e.V. gibt hiermit bekannt, dass er nicht an dem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt.