Integrierte Versorgung
Integrierte Versorgung
Bei einigen Krankenkassen besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an der Integrierten Versorgung nach § 140 a-h SGB V.
Die Integrierte Versorgung ist ein neues sektorenübergreifendes Angebot in der sozialpsychiatrischen Versorgung. Eine Managementgesellschaft organisiert das vertragliche Miteinander von Kassen, Ärtz*innen und Pflegediensten.
Dieses System bietet den Vorteil einer engen Vernetzung und Kooperation mit den Kostenträgern, Managementgesellschaften, Ärzt*innen, Kliniken und anderen Versorgungssystemen und gewährleistet ein Maximum an Flexibilität und Individualität für die Patient*innen.
Die Betreuung erfolgt im Bezugsbetreuersystem. Psychiatrisch geschultes Fachpersonal übernimmt dabei eine bedarfsgerechte Lotsenfunktion. Der/die Bezugstherapeut*in sichert die Umsetzung und Anpassung des Behandlungspfades in regelmäßiger Absprache mit der/dem behandelnden Fachärzt*in.
Im Bedarfsfall können bei Krisen individuell ausgerichtete und sektorenübergreifende Unterstützungsangebote initiiert und koordiniert werden.
Grundlegendes Ziel der Integrierten Versorgung ist die Vermeidung einer stationären akutpsychiatrischen Behandlung.