ambet - ambulante Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen e.V.

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Regelversorgung

Regelversorgung

Wir sind anerkannte Partner der gesetzlichen Krankenkassen für die ambulante psychiatrische Krankenpflege nach § 37 SGB V, die Kosten werden also von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist die Diagnosestellung durch einen Facharzt und eine entsprechende Verordnung über häusliche Krankenpflege.

Der Betreuungszeitraum erstreckt sich über eine Dauer von maximal 4 Monaten. Der Kontakt zu einer Bezugsperson ist mehrmals wöchentlich möglich, richtet sich aber nach dem individuellen Bedarf unserer Klient*innen.