ambet - ambulante Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen e.V.

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Regelversorgung

Regelversorgung

Wir sind anerkannter Partner der gesetzlichen Krankenkassen für die ambulante psychiatrische Krankenpflege nach § 37 SGB V.

Voraussetzung für die Leistungserbringung ist die Diagnosestellung durch einen Facharzt und eine entsprechende Verordnung über häusliche Krankenpflege.

Der Betreuungszeitraum erstreckt sich über eine Dauer von maximal 4 Monaten. Die Häufigkeit der Einsätze orientiert sich an dem individuellen Bedarf.