















Regelversorgung
Regelversorgung
Wir sind anerkannter Partner der gesetzlichen Krankenkassen für die ambulante psychiatrische Krankenpflege nach § 37 SGB V.
Voraussetzung für die Leistungserbringung ist die Diagnosestellung durch einen Facharzt und eine entsprechende Verordnung über häusliche Krankenpflege.
Der Betreuungszeitraum erstreckt sich über eine Dauer von maximal 4 Monaten. Die Häufigkeit der Einsätze orientiert sich an dem individuellen Bedarf.